Schmal und sehr lang

So unscheinbar vor einem liegend auf dem Tisch eines Flohmarktes machte er nicht viel her – ein weißer Baumwollstreifen: An den Rändern umgenäht, zum Ende hin schmaler werdend und dann noch zweigeteilt. Ein schwarzes Kreuz ganz vorn und eine Verstärkung mit Öse zum „festbinden“. So oder ähnlich könnte es der Laie am Fundort eines Flohmarktes etwa beschrieben haben. Laut Wikipedia schreibt das Völkerrecht vor, das in Dienst befindliche Kriegsschiffe unter dem Kommando eines Offiziers neben der Seekriegsflagge einen Kommandantenwimpel zu führen haben. In der Regel wird dieser im Top, also an der höchst möglichen Position des Mastes gefahren. In der tieferen Bedeutung und Symbolik und einmal abgesehen von nüchternen Anweisungen durch regelnde Vorschriften zeigt er die anspruchsvollste und mit großem Abstand erlebnisreichste Zeit für einen mit der Führungsverantwortung betrauten Offizier für Menschen und Boote bzw. Schiffe an. Ein guter Brauch ist es, dem scheidenden Kommandanten eines Bootes oder Schiffes den in seiner Dienstzeit gefahrenen Kommandantenwimpel feierlich zu überreichen. Dazu wird dieser gelegentlich noch beschriftet (wie am unten abgebildeten Beispiel des SM-Bootes DENEB zu sehen) oder auch so belassen und ggf. eingerahmt.

In anderen Nationen wurden auch gelegentlich bewährte Unteroffiziere zum Abschied mit einem Kommandowimpel geehrt. Ein Beispiel hierfür ist der unten abgebildete, gerahmte „Commission Pennant“ für einen Master Chief des Flugzeugträger USS MIDWAY aus dem Jahr 1955.


Bei den Abmessungen der Kommandowimpel richten sich die meisten Nationen an der Länge des Wasserfahrzeugs aus. In der Regel begnügt man sich dabei mit zwei Größen. In der Deutschen Marine werden die Kommandantenwimpel für Boote (Korvetten, Minenjagdboote, U-Boote, Flottendienstboote, Tender) mit einer Länge von 150 cm verwendet. Für Fregatten und Einsatzgruppenversorger sind diese 350 cm lang. Eine Ausnahme bildet der so genannte „Heimatwimpel“, der die gleiche Form wie auch der Kommandantenwimpel besitzt, jedoch mit einer Überlänge von der Mastspitze bis über das Heck in das Kielwasser des Bootes bzw. Schiffes reicht. Gesetzt werden darf der „Heimatwimpel“ jedoch nur nach Beendigung einer einjährigen Abwesenheit vom Heimatstützpunkt. Diese Praxis gab es bereits schon in der Kaiserlichen Deutschen Marine.
Christian Bauer